General Terms and Conditions (GTC)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für DJ-Services
DJ Ajazz | Lengerich
1. Vertragsbestätigung
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Buchung durch Anklicken des Bestätigungsbuttons elektronisch bestätigt und eine Auftragsbestätigung per E-Mail vom Auftragnehmer erhalten hat.
2. Widerrufsausschluss und Rücktritt
2.1 Widerrufsausschluss für Verbraucher
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da es sich bei der gebuchten Leistung um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung handelt, für die ein spezifischer Termin vereinbart wird. Es gelten ausschließlich die Stornobedingungen gemäß Punkt 3.2.
2.2 Rücktrittsausschluss für Geschäftskunden
Ein Rücktritt vom Vertrag ist für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, ausgeschlossen. Nach Vertragsbestätigung entstehen für den Auftragnehmer verbindliche Verpflichtungen.
3. Anzahlungspflicht und Stornobedingungen
3.1 Anzahlungsmodalitäten
Bei Aufträgen für Veranstaltungen im laufenden Kalenderjahr wird nach Vertragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gegenleistung fällig. Diese Anzahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen auf die vom Auftragnehmer angegebene Bankverbindung zu überweisen.
Bei Aufträgen für Veranstaltungen im darauffolgenden Kalenderjahr wird die Anzahlung in Höhe von 50 % erst zu Beginn des Veranstaltungsjahres fällig, und zwar zu dem im Angebot bzw. Vertrag angegebenen Datum.
Die Leistung wird erst nach Eingang der vollständigen Anzahlung erbracht.
3.2 Stornobedingungen und Rücktrittsrechte
Der Auftraggeber kann die Veranstaltung gegen Zahlung einer Stornogebühr absagen:
• Rücktritt bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin: 25 % der Gesamtgage werden als Stornogebühr einbehalten, 75 % werden zurückerstattet.
• Rücktritt 90 bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 50 % der Gesamtgage werden als Stornogebühr einbehalten, 50 % werden zurückerstattet.
• Rücktritt weniger als 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 100 % der Gesamtgage bleiben einbehalten (keine Rückerstattung).
Die Stornogebühren gelten als angemessene Entschädigung für Ausfallverluste und Aufwände des Auftragnehmers. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die oben genannte Pauschale. In diesem Fall ist der Auftraggeber nur zum Ersatz des tatsächlich nachgewiesenen, geringeren Schadens verpflichtet.
3.3 Restliche Zahlung
Der Restbetrag (50 % der vereinbarten Gage) ist 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin fällig.
Kosten für Überstunden bzw. eine Verlängerung der Spielzeit werden nach der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt und sind spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung und Rechnungseingang fällig.
4. Haftung und Gewährleistung
4.1 Haftungsregelung
Verantwortlichkeiten:
Der Auftraggeber haftet für Personen- und Sachschäden, die durch seine Gäste, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen oder Organisationsmängel entstehen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch sein schuldhaftes Verhalten (Fahrlässigkeit, Vorsatz) verursacht werden.
Schadensersatz:
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an dem Equipment des Auftraggebers oder Dritter, es sei denn, diese werden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers verursacht.
Der Auftraggeber trägt Schäden an dem Equipment des Auftragnehmers, die durch Gäste, mangelnde Sicherung oder Umwelteinflüsse entstehen.
Versicherung:
Dem Auftraggeber wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung abzuschließen.
4.2 Unmöglichkeit durch höhere Gewalt
Falls der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen aufgrund von Fällen höherer Gewalt nicht erbringen kann (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, schwere Krankheit oder Unfall), verpflichtet sich der Auftragnehmer:
• den Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes zu benachrichtigen,
• einen qualifizierten Ersatz-DJ zur Verfügung zu stellen, der die vertraglichen Anforderungen erfüllt,
• falls ein Ersatz nicht m öglich ist, die geleistete Anzahlung vollständig zurückzuerstatten.
Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag kostenlos zu stornieren.
Ein Schadensersatzanspruch entsteht nicht, soweit der Ausfall tatsächlich durch höhere Gewalt verursacht wurde.
5. Ausfallgarantie und Ersatz-DJ-Service
Der Auftragnehmer garantiert, dass er oder ein qualifizierter Ersatz-DJ an der Veranstaltung teilnimmt.
Im Falle einer Verhinderung durch Krankheit, Unfall oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Gründe gilt:
• Benachrichtigung: Der Auftraggeber wird spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin informiert. Tritt die Verhinderung kurzfristiger ein (z. B. plötzliche Krankheit oder Unfall), wird der Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden informiert.
• Ersatz-DJ: Ein gleichwertiger, erfahrener Ersatz-DJ wird bereitgestellt, der die vertraglich vereinbarten Anforderungen und Musikstile erfüllt.
• Qualifikation: Der Ersatz-DJ verfügt über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung und hat die gleiche Musikausrichtung wie der ursprüngliche DJ.
• Bestätigung: Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Bestätigung des Ersatz-DJs mit Foto und Kontaktdaten, ggf. mit Website und Referenzen.
Sollte eine Bereitstellung eines Ersatz-DJs nicht möglich sein, wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet, und der Vertrag erlischt.
Hinweis: Der Auftragnehmer hat in 23 Jahren als DJ über 99,9 % der Veranstaltungen persönlich geleitet.
6. GEMA-Gebühren und Verwertungsrechte
Für öffentliche Veranstaltungen (z. B. öffentlich beworbene Feiern, Betriebsfeste und kommerzielle Events) sind GEMA-Gebühren erforderlich.
Verantwortung:
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anmeldung und Abführung aller erforderlichen GEMA-Gebühren an die zuständigen Verwertungsgesellschaften.
Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
Ausnahmen:
Bei rein privaten Veranstaltungen ohne öffentliche Bewerbung, bei denen die Gäste persönlich eingeladen sind (z. B. eine Hochzeit oder Privatfeier im Familien- und Freundeskreis), entfallen die GEMA-Gebühren in der Regel.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung korrekt anzugeben, ob es sich um eine öffentliche oder private Veranstaltung handelt.
7. Fahrtkosten und Reisespesen
7.1 Im Paket enthaltene Fahrtkosten
An- und Abfahrt (Hin- und Rückfahrt) sind je nach gebuchtem Paket bis zu folgender Entfernung (einfache Strecke vom Ausgangspunkt Lengerich) in der vereinbarten Gage enthalten:
• Paket Basic: bis 50 km
• Paket Classic: bis 80 km
• Paket Premium: bis 100 km
Bei individuellen Angeboten gilt der im Angebot genannte Radius. Ist dort kein Radius genannt, sind 50 km enthalten.
7.2 Fahrtkosten außerhalb des enthaltenen Radius
Für jeden Kilometer über den im Paket enthaltenen Radius hinaus werden Fahrtkosten in Höhe von 0,60 € pro Kilometer berechnet. Dies gilt für Hin- und Rückfahrt.
Berechnung: (Entfernung in km minus enthaltene km) x 0,60 € x 2 (für Hin- und Rückfahrt)
Beispiel Paket Classic, Entfernung 100 km: (100 km minus 80 km) x 0,60 € x 2 = 24,00 €
7.3 Übernachtungskosten ab 100 km
Ab einer Entfernung von 100 km ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Übernachtung in Form eines Einzelzimmers zur Verfügung zu stellen oder die Kosten dafür zu erstatten (durchschnittliche Hotelübernachtung für die Region).
7.4 Internationale Aufträge
Bei internationalen Veranstaltungen trägt der Auftraggeber folgende Kosten:
• Flugtickets (Economy Class)
• Gepäck und Übergepäck
• Frachtkosten für DJ-Equipment
• Mietwagen vor Ort
• Hotel (mindestens 3-Sterne-Hotel, Einzelzimmer)
Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt und sind Voraussetzung für die Durchführung des Auftrags.
Die Reisekosten sind vom Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung als Vorauskasse zu erstatten.
8. Infrastruktur und Arbeitsplatz des DJs
8.1 Zufahrt und Parkplatz
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass:
• der Veranstaltungsort für den DJ-Wagen frei zugänglich ist,
• ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe (max. 50 m Entfernung) zur Verfügung steht,
• das Be- und Entladen des Equipments ohne Zeitverzögerung möglich ist,
• ggf. Fahrstuhl, Rampe oder Laderampe verfügbar sind (bei schwererem Equipment).
8.2 Helfer
Bei Veranstaltungen mit erheblicher Entfernung zwischen Parkplatz und Auftrittsort (mehr als 20 m) oder wenn besonders viel Equipment zu transportieren ist, stellt der Auftraggeber mindestens einen Helfer zur Verfügung.
8.3 Arbeitsplatz des DJs
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der DJ-Arbeitsplatz folgende Anforderungen erfüllt:
• ebene, stabile und trockene Fläche (mind. 3 m x 2 m),
• keine Verschmutzung (Schmutz, Schlamm, Wasser),
• Schutz vor Witterung (Dach, Pavillon oder Zelt bei Outdoor-Events),
• Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, Regen und Spritzwasser,
• Stabilität: Der Untergrund darf nicht wackelig, uneben oder einsinkbar sein.
Einen professionellen DJ-Tisch bringt der Auftragnehmer in der Regel selbst mit.
Bei einem reinen Kofferjob (der Auftragnehmer bringt nur sein DJ-Equipment mit und nutzt Tisch bzw. Pult der Location) in einer öffentlichen Location mit Bartheke oder DJ-Pult sollte der vorhandene DJ-Tisch bzw. das DJ-Pult mindestens folgende Maße haben: Höhe 100 cm, Tiefe 60 cm, Breite 100 cm.
8.4 Stromversorgung
Der Auftraggeber sorgt für:
• sichere, ausreichende Stromversorgung (mind. 2 unabhängige Anschlüsse mit jeweils mind. 16 A),
• Verwendung von Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabeln mit Überspannungsschutz,
• Schutz vor Stromschlägen (Fehlerstromschutzschalter / FI-Schalter),
• gekennzeichnete Kabel, um Stolperfallen zu vermeiden.
Sollte die Stromversorgung nicht den Anforderungen entsprechen, wird der Auftraggeber rechtzeitig (mind. 2 Wochen vorher) benachrichtigt.
8.5 Konsequenz bei Nichterfüllung
Falls die Arbeitsplatzanforderungen nicht erfüllt sind und die Performance daher abgebrochen oder beeinträchtigt wird, wird trotzdem eine anteilige Gage in Höhe von 50 % fällig, da der Auftragnehmer zur Veranstaltung angereist ist und sich vorbereitet hat.
Falls die Anforderungen derart schlecht sind, dass ein sicherer und professioneller Einsatz nicht möglich ist, hat der Auftragnehmer das Recht, den Einsatz zu verweigern. In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Gage fällig.
9. Ausrüstung und Musikauswahl
9.1 DJ-Equipment
Der Auftragnehmer bringt sein eigenes hochwertiges DJ-Equipment mit. Dies umfasst üblicherweise:
• DJ-Mischpult
• Turntables oder DJ-Controller
• Kopfhörer
• Mikrofon (wenn vereinbart)
• Lautsprecher und Verst ärker (sofern vereinbart)
• Verkabelung und Adapter
• Lichttechnik / Ambientebeleuchtung (wenn vereinbart)
• Fotobox (wenn vereinbart)
9.2 Bestehende Venue-Ausrüstung
Der Auftragnehmer prüft, ob die am Veranstaltungsort vorhandene Ausrüstung mit seinem System kompatibel und von ausreichender Qualität ist.
Falls ein Ortstermin nicht möglich ist, muss der Auftraggeber folgende Informationen zur Verfügung stellen:
• hochwertige Fotos des Equipments (Vorderseite, Rückseite, Anschlüsse),
• technische Spezifikationen (Leistung, Ausgangsoptionen),
• Beschreibung des Equipmentzustands.
Der Auftragnehmer entscheidet abschließend, ob das vorhandene Equipment verwendet werden kann.
9.3 Musikauswahl und Musikstil
Die Musikauswahl liegt primär beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber kann Musikwünsche äußern und Musikgenres ausschließen.
Bei Hochzeiten oder Spezialveranstaltungen wird eine vorherige Konsultation durchgeführt (siehe Punkt 10), um Musikgeschmack und besondere Wünsche abzustimmen.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Musikwünsche abzulehnen, die nicht seinem professionellen Verständnis entsprechen.
10. Konsultationen und Terminvereinbarung
10.1 Erste Konsultation
Die erste Konsultation mit dem Auftraggeber findet per Telefon oder Videokonferenz statt. Diese dient dazu:
• die genauen Anforderungen zu klären,
• den Musikgeschmack und Stilwünsche zu besprechen,
• technische Details zu besprechen,
• eventuelle Fragen zu klären.
10.2 Ortstermin für Hochzeiten und besondere Events
Für Hochzeiten, große Firmenevents und besondere Veranstaltungen wird ein Ortstermin empfohlen. Dieser ist kostenpflichtig, wenn die Entfernung mehr als 50 km beträgt (Fahrtkosten gemäß Punkt 7.2, berechnet ab 50 km).
Der Ortstermin ermöglicht:
• Besichtigung des Veranstaltungsortes und des DJ-Arbeitsplatzes,
• Überprüfung der technischen Infrastruktur (Stromversorgung, Akustik),
• Besprechung der Musikauswahl in Person,
• Abstimmung von speziellen Wünschen und Details.
10.3 Terminvereinbarung für Ortsbesichtigungen
Der Auftraggeber muss einen Ortstermin schriftlich (per E-Mail) anfordern. Der Auftragnehmer bestätigt den Termin innerhalb von 5 Arbeitstagen. Ortsbesichtigungen finden nach vorheriger Absprache statt.
11. Catering und Verpflegung
11.1 Getränke und Verpflegung bei längeren Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden stellt der Auftraggeber folgende Verpflegung zur Verfügung:
• ausreichend nicht-alkoholische Getränke (Wasser, Softdrinks, Kaffee),
• leichte Mahlzeiten oder Snacks (z. B. Sandwich, Pizza, Obst, Nüsse).
Diese Leistung ist Teil der üblichen Gastfreundschaft und wird vom Auftragnehmer erwartet.
11.2 Besondere Verpflegungswünsche
Falls der Auftraggeber spezielle Verpflegungswünsche hat (z. B. bestimmte Diäten, Premium-Catering, alkoholische Getränke für den DJ), werden diese separat vor der Veranstaltung besprochen und können zusätzliche Kosten verursachen.
12. Datenschutz
12.1 Erhebung und Verwendung persönlicher Daten
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten (Name, E-Mail, Telefonnummer, Adresse des Veranstaltungsortes) ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und zur Kommunikation mit dem Auftraggeber.
12.2 Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von:
• Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO),
• berechtigten Interessen des Auftragnehmers (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
12.3 Weitergabe von Daten
Persönliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern nicht:
• dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Planung der Anfahrtsroute),
• eine gesetzliche Verpflichtung besteht,
• der Auftraggeber explizit zugestimmt hat.
12.4 Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus für 7 Jahre nach Vertragsende (gemäß Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen) gespeichert.
12.5 Fotografie und Videoaufnahmen
Der Auftragnehmer darf während der Veranstaltung Fotos und Videos anfertigen, z. B. von Equipment, Location und Stimmung.
Aufnahmen, auf denen der Auftraggeber oder Gäste erkennbar sind, veröffentlicht der Auftragnehmer nur nach Freigabe durch den Auftraggeber. Die Freigabe wird nach der Veranstaltung schriftlich eingeholt (z. B. per E-Mail oder WhatsApp), nachdem der Auftraggeber die Aufnahmen gesehen hat. Ohne Freigabe werden nur Aufnahmen ohne erkennbare Personen veröffentlicht. Eine Freigabe kann jederzeit widerrufen werden, veröffentlichte Aufnahmen werden dann entfernt.
13. Impressum und Kontaktdaten
Anbieter dieser Dienstleistungen:
Künstlername: DJ Ajazz
Name: Ankrah
Vorname: Sylvester
Adresse: Glockengießers Kamp 9
PLZ/Stadt/Land: 49525 Lengerich, Deutschland
Telefon: +49 176 56478652
E-Mail: info@djajazz-entertainment.com
Umsatzsteuer:
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
Berufshaftpflichtversicherung:
Versicherer: AXA Versicherung, Geltungsbereich: Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Sylvester Ankrah (Anschrift wie oben)
EU-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Anwendbares Recht
Diese AGB und alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Bestimmungen der UN-Kaufkonvention sind ausgeschlossen.
14.2 Gerichtsstand
Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Lengerich (Westfalen). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 29 ZPO).
14.3 Schriftform
Abweichungen von diesen AGB, Änderungen des Vertrags und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form (E-Mail und unterzeichnete Dokumente gelten als schriftlich).
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Dies gilt insbesondere, falls einzelne Klauseln durch Rechtsprechung für unwirksam befunden werden (z. B. durch Widerspruch mit Verbraucherschutzbestimmungen).
16. Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, insbesondere:
• bei Änderung der Rechtsbestimmungen,
• bei Änderung der Geschäftsbedingungen,
• bei neuen Erkenntnissen zum Schutz beider Parteien.
Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. Falls der Auftraggeber den Änderungen nicht zustimmt, hat er das Recht, laufende Verträge zu stornieren (mit Anwendung der Stornobedingungen aus Punkt 3).
17. Schlussbestimmungen
17.1 Gesamte Vereinbarung
Diese AGB stellen zusammen mit der Buchungsbestätigung und ggf. ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
17.2 Kommunikation
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, per E-Mail oder Telefon kontaktiert zu werden. Die Kontaktdaten werden aus der Buchung entnommen.
17.3 Widerspruchsrecht gegen Verarbeitung
Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner Daten zu widersprechen. Dies kann schriftlich mitgeteilt werden.
Stand: 17. Oktober 2026. Diese Fassung gilt für alle Verträge, die ab dem 17. Oktober 2026 geschlossen werden. Für zuvor geschlossene Verträge gilt die Fassung, die dem jeweiligen Angebot beigefügt war (vorherige Fassung gültig ab 14. Juli 2026).
Mit der Buchung akzeptiert der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.
Sylvester Ankrah (Künstlername: DJ Ajazz)
